Mer Germany GmbH - Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Nutzung der Mer Germany Ladeinfrastruktur und
der Mer Germany Zugangsmedien

Präambel

Die Mer Germany GmbH, Taunusstraße 23, 80807 München, Deutschland, (“Mer Germany”) ermöglicht Nutzern von Elektromobilen (“Kunden”) auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen insbesondere bei Nutzung der von Mer Germany angebotenen App (“Mer Connect ME App”) oder Authentifizierungsmittel im RFID-Format (“Mer Germany Ladechip”) (beide gemeinsam “Mer Germany Zugangsmedien”) das Aufladen an Ladestationen, die entweder von Mer Germany selbst betrieben werden oder als Dritt-Ladestationen in das Mer Germany-Netzwerk integriert sind (gemeinsam “Mer Germany Ladeinfrastruktur”).

Teil A dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt für sämtliche Nutzer der Mer Germany Ladeinfrastruktur unabhängig davon, ob sie diese über die Mer Germany Zugangsmedien, über die Zugangsmedien eines dritten E-Mobility Providers (“EMP”) oder im Wege des punktuellen Aufladens gemäß § 4 Ladesäulenverordnung (“Ad-hoc-Laden”) nutzen.

Teil B dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt ergänzend und ausschließlich für Kunden, die bei Mer Germany ein Benutzerkonto angelegt haben und die Mer Germany Zugangsmedien nutzen.

Teil A

Nutzung der Mer Germany Ladeinfrastruktur

1. Gegenstand

1.1. Mer Germany gewährt dem Kunden Zugang und ermöglicht ihm auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Nutzung der Mer Germany Ladeinfrastruktur.

1.2. Der Ladevorgang wird von verschiedenen Faktoren, wie beispielsweise den jeweiligen technischen Voraussetzungen des Fahrzeuges und der Ladestationen sowie insbesondere dem Stand der zu ladenden Batterie beeinflusst. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass ein Ladevorgang innerhalb einer bestimmten Zeit gestartet oder vollständig abgeschlossen ist.

2. Vertragssprache und Zugang zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen

2.1. Die Vertragssprache ist deutsch.

2.2. Sie können diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen hier einsehen und ausdrucken, indem sie die übliche Funktion ihres Internetdienstprogramms (Browser: dort meist “Datei” -> “Speichern unter”) nutzen. Sie können sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch in PDF-Format herunterladen und archivieren. Zum Öffnen der PDF-Datei benötigen Sie das kostenfreie Programm Adobe Reader (unter www.adobe.de) oder vergleichbare Programme, die das PDF-Format beherrschen.

3. Ladevertrag

3.1. Durch jeden eingeleiteten Ladevorgang an der Mer Germany Ladeinfrastruktur kommt ein eigenständiger Vertrag zur Nutzung der Mer Germany Ladeinfrastruktur zwischen Mer Germany und dem Kunden zustande (“Ladevertrag”).Die Rechte und Pflichten der Parteien richten sich nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

3.2. Durch einen Ladevertrag ist der Kunde zur Nutzung der Mer Germany Ladeinfrastruktur zur Durchführung des eingeleiteten Ladevorgangs zum jeweils gültigen Preis nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt.

3.3. Der Ladevertrag kommt zustande, wenn der Kunde an der Ladestation, in der App oder auf der Webseite, welche er über das Scannen des QR-Codes erreicht, den Button “zahlungspflichtig Laden” betätigt, oder sein RFID Medium an der Ladestation scannt und den Ladevorgang einleitet.

4. Zugang zur Mer Germany Ladeinfrastruktur

4.1. Die Einleitung eines Ladevorgangs ist dem Kunden über die Mer Germany Zugangsmedien, die Zugangsmedien eines EMP oder über das Ad-hoc-Laden möglich.

4.2. Zur Einleitung eines Ladevorgangs mit den Mer Germany Zugangsmedien wählt der Kunde die jeweilige Ladestation in seiner Mer Germany App aus oder scannt seinen Mer Germany Ladechip an der Ladestation.

4.3. Die Einleitung eines Ladevorgangs mit den Zugangsmedien eines EMP erfolgt ebenfalls über die Auswahl der Ladestation in einer entsprechenden App oder durch das Scannen eines RFID-Mediums.

4.4. Sofern ein Kunde über kein Zugangsmedium verfügt, besteht für ihn die Möglichkeit, einen einzelnen Ladevorgang über einen Ad-hoc-Zugang an der Mer Germany Ladeinfrastruktur zu starten. Hierzu scannt der Kunde den an der Ladesäule angebrachten QR-Code oder besucht die Webseite über den auf der Ladesäule angegebenen Link, registriert sich und akzeptiert diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei der Registrierung sind mindestens folgende Daten anzugeben: Name, Anschrift, EMail-Adresse und Zahlungsart (Kreditkarte oder digitale Zahlungsarten wie Google Pay, Apple Pay etc.). Zur Betrugsprävention wird die Kreditkarte des Kunden für die Dauer des Ad-hoc-Ladevorgangs mit einem Betrag von 50 € belastet. Ist eine solche Belastung nicht möglich, wird die Nutzung der Mer Germany Ladeinfrastruktur nicht gestattet. Die Belastung wird nach Beendigung des Ladevorgangs aufgehoben. Der Kunde erhält nach Beendigung des Ladevorgangs per EMail eine Rechnung über den genauen Rechnungsbetrag. Die hinterlegte Kreditkarte wird mit dem Rechnungsbetrag belastet. Darüber hinaus wird die Kreditkarte zur Verifikation der Zahlungsdaten mit einem Betrag von 0,02 € belastet. Ist eine solche Belastung nicht möglich, wird die Nutzung der Mer Germany Ladeinfrastruktur nicht gestattet. Dieser Betrag wird dem Kunden spätestens nach 4 (vier) Wochen von Mer Germany rückerstattet.

5. Preise

5.1. Grundlage für die Abrechnung der einzelnen Ladevorgänge sind die für die jeweilige Ladestation im Mer Germany Benutzerkonto im Sinne von Teil B dieser AGB, in der Mer Germany App, auf der Webseite zur Registrierung beim Ad-hoc-Laden und an der jeweiligen Ladestation veröffentlichten Preise zum Zeitpunkt des Ladevorgangs.

5.2. Bei Verwendung der Mer Germany App wird dem Kunden der jeweils gültige Preis vor Beginn des Ladevorgangs in der Mer Germany App mitgeteilt.

5.3. Nutzern eines Ad-hoc-Zugangs wird der jeweils gültige Preis vor Beginn des Ladevorgangs auf der Webseite angezeigt, auf welche sie durch das Scannen des QR-Codes oder die Eingabe des Links gelangen.

5.4. Für Kunden, die den Mer Germany Ladechip verwenden, gelten die mit Mer Germany vereinbarten Konditionen.

5.5 Kunden, die Zugangsmedien andere EMP nutzen, zahlen an ihren EMP den mit diesem vereinbarten Preis.

5.6. Die Preise im Mer Germany Benutzerkonto, der Mer Germany App, der Webseite für das Ad-hoc-Laden oder an der Ladestation werden jeweils inklusive Umsatzsteuer angezeigt.

6. Nutzung der Ladestationen

6.1. Der Kunde darf die Ladeinfrastruktur ausschließlich zum Laden von batterieelektrisch betriebenen Serienfahrzeugen nutzen, welche hierzu nach der Verkehrsanschauung geeignet und bestimmt sind.

6.2. Vor Beginn eines jeden Nutzungsvorgangs hat sich der Kunde über die richtige Bedienweise der Ladesäule zu informieren.

6.3. Der Kunde hat die Ladestation während eines Nutzungsvorgangs stets sachgemäß zu bedienen und die für die Nutzung erforderliche Sorgfalt walten zu lassen. Der Kunde haftet für alle durch missbräuchliche oder unsachgemäße Ladevorgänge von ihm verursachten Schäden.

6.4. Sofern das Ladekabel nicht Teil der Ladesäule ist, hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass das von ihm für den Ladevorgang verwendete Ladekabel die für die jeweilige Ladesäule erforderlichen technischen Voraussetzungen erfüllt. Insbesondere dürfen nur Ladekabel verwendet werden, die nicht beschädigt sind und nach dem Sicherheitsstandard des Verbands der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. oder einem anderen vergleichbaren Standard zertifiziert sind.

6.5. Dem Kunden ist es nicht gestattet, Energie von einem Elektrofahrzeug in die Ladesäule über das für den Ladevorgang physikalisch erforderliche Maß hinaus einzuspeisen.

6.6. Bei offensichtlichen Beschädigungen der Ladesäule, welche geeignet sind, die Sicherheit des Ladevorgangs zu gefährden, ist der Kunde verpflichtet, Mer Germany unverzüglich hierüber zu informieren. Zur eigenen Sicherheit ist es ihm in einem solchen Fall nicht gestattet, einen Ladevorgang einzuleiten. Ein bereits begonnener Ladevorgang ist ab Wahrnehmung einer offensichtlichen Beschädigung sofort abzubrechen.

6.7. Nach Abschluss eines Ladevorgangs hat der Kunde die Ladestation und den dazugehörigen Parkplatz unverzüglich wieder freizugeben. Für Standzeiten, die über den erfolgten Ladevorgang hinausgehen, behält sich Mer Germany vor, eine Blockiergebühr zu erheben. An Ladestationen, an denen Mer Germany eine Blockiergebühr erhebt, wird dies (sowie die Höhe der Gebühr) dem Kunden vor Beginn des Ladevorgangs ausdrücklich in der Mer Germany App, im Benutzerkonto, an der Ladesäule oder auf der Webseite für das Ad-hoc-Laden angezeigt.

7. Leistungsbefreiung bei Unterbrechung und Unregelmäßigkeiten

7.1. Bei Unterbrechungen und Unregelmäßigkeiten in der Beladung, soweit es sich um die Folge einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses handelt, ist Mer Germany von der Leistungspflicht befreit.

7.2. Mer Germany wird dem Kunden auf Verlangen über die mit der Schadensverursachung durch den Netzbetreiber zusammenhängenden Tatsachen insoweit Auskunft geben, als sie Mer Germany bekannt sind.

8. Haftung

8.1. Mer Germany haftet jeweils nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung beruhen. Ferner haftet Mer Germany jeweils nach den gesetzlichen Bestimmungen für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

8.2. Für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden haftet Mer Germany jeweils nur im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, jedoch abweichend von Ziffer 8.1 begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die Durchführung dieses Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf.

8.3. Mer Germany haftet nicht für Schäden, die auf Rückwirkungen aus dem Netz des Verteilnetzbetreibers beruhen.

8.4. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

9. Schlussbestimmungen

9.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie alle durch die Ladevorgänge abgeschlossenen Ladeverträge unterliegen deutschem Recht.

9.2. Für Kunden, die Kaufleute oder juristische Personen des öffentlichen Rechts sind, ist Deggendorf der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis, soweit sich gesetzlich nicht ein zwingender anderer Gerichtsstand ergibt.

9.3. Sollte in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Bestimmung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Anwendung von § 139 BGB ist ausgeschlossen.

Teil B

Kunden mit Mer Germany Benutzerkonto

1. Vertragsbestandteile und Vertragsschluss

1.1. Kunden, welche die Mer Germany Ladeinfrastruktur über die Mer Germany Zugangsmedien nutzen möchten, benötigen hierfür ein Benutzerkonto, das über die Mer Germany-Website angelegt werden kann. Hierbei wird ein Vertrag zwischen dem Kunden und Mer Germany geschlossen (“Benutzerkontovertrag”). Vertragsbestandteile dieses Benutzerkontovertrages sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, das Online-Registrierungsformular sowie die von Mer Germany per EMail versandte Vertragsbestätigung.

1.2. Der Kunde hat im Benutzerkonto mindestens folgende Daten zu hinterlegen: Vor- und Nachname, EMail-Adresse, Anschrift, Geburtsdatum und gewählte Zahlungsart mit dafür notwendigen Zahlungsdaten sowie ggf. Firmendaten. Bei jeder Hinterlegung neuer Zahlungsdaten nimmt Mer Germany zur Verifikation der Zahlungsdaten eine Belastung des Zahlungsmittels mit einem Betrag von 0,02 € vor. Ist eine solche Belastung nicht möglich, wird die Nutzung der Mer Germany Ladeinfrastruktur über die Mer Germany Zugangsmedien nicht gestattet. Dieser Betrag wird dem Kunden spätestens nach 4 (vier) Wochen über das Zahlungsmittel rückerstattet.

1.3. Aus dem Abschluss dieses Vertrages folgt kein dauerhafter Anspruch des Kunden auf Zugang und Nutzung der Mer Germany Ladeinfrastruktur bzw. auf die Errichtung und Aufrechterhaltung der Mer Germany Ladeinfrastruktur.

1.4. Ihre Daten sind in ihrem Benutzerkonto archiviert. Sie können diese jederzeit einsehen und ausdrucken.

2. Mer Germany Zugangsmedien

2.1. Kunden, die bei Mer Germany ein Benutzerkonto angelegt haben, können nach Belieben die Mer Germany App auf ihrem Smartphone kostenlos installieren und/oder gegen ein Entgelt den Mer Germany Ladechip bestellen.

2.2. Sofern der Kunde einen Mer Germany Ladechip bestellt, wird dieser dem Kunden nach Vertragsschluss an die von ihm im Benutzerkonto hinterlegte Adresse versandt.

2.3. Dem Kunden ist es nicht gestattet, die Mer Germany Zugangsmedien entgeltlich Dritten zur Nutzung zu überlassen.

2.4. Dem Kunden ist es nicht gestattet, die ihm überlassenen Mer Germany Zugangsmedien zu vervielfältigen.

2.5. Verliert der Kunde seinen Mer Germany Ladechip oder gelangen seine Login-Daten an einen unbefugten Dritten, so hat der Kunde Mer Germany unverzüglich nach Erlangung der Kenntnis hierüber zu unterrichten. Die Mitteilung kann telefonisch über die Mer Germany Kundenhotline 0800 2427 4363 oder per EMail an info.de@mer.eco erfolgen. Mer Germany ist verpflichtet, die Mer Germany Zugangsmedien unverzüglich nach Eingang der Mitteilung über den Verlust zu sperren. Dem Kunden ist bewusst, dass er im Falle der unberechtigten Nutzung seiner Mer Germany Zugangsmedien durch Dritte für hieraus entstehende Zahlungsverpflichtungen und Schäden haften kann.

3. Tarife

3.1. Sofern Mer Germany dem Kunden im Benutzerkonto verschiedene Tarife anbietet, muss der Kunde spätestens vor Beginn des ersten Ladevorgangs einen Tarif gewählt haben. Diese Tarife gehen den Preisen nach Teil A, Ziffer 5 vor.

3.2. Mer Germany behält sich das Recht vor, das Tarifsystem und dessen Preise anzupassen. Hierüber wird Mer Germany den Kunden mindestens vier Wochen vor Eintritt der Änderung in Textform unterrichten. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, den Vertrag mit Wirkung zum Eintritt der Änderung zu kündigen.

4. Abrechnung und Zahlungsart

4.1. Zur Nutzung der Mer Germany Ladeinfrastruktur muss im Benutzerkonto mindestens eine gültige und aktive Zahlungsart hinterlegt werden.

4.2. Dem Kunden stehen hierfür mindestens zwei gängige und unentgeltliche Zahlungsarten wie bspw. die Zahlung mittels Kreditkarte oder SEPA-Lastschriftmandat zur Verfügung.

4.3. Der Kunde ist berechtigt, die von ihm hinterlegte Zahlungsart jederzeit zu ändern.

4.4. Mer Germany bedient sich zur Abrechnung der getätigten Ladevorgänge eines externen Dienstleisters. Mer Germany ist berechtigt, den Dienstleister jederzeit zu wechseln.

4.5. Mer Germany stellt dem Kunden monatlich eine Rechnung über die im entsprechenden Zeitraum getätigten Ladevorgänge per EMail zur Verfügung. Darüber hinaus hat der Kunde die Möglichkeit, in der Mer Germany App sowie im Benutzerkonto die aktuellen Umsätze der im laufenden Monat durchgeführten Ladevorgänge einzusehen.

4.6. Der monatliche Rechnungsbetrag wird, sofern in der Rechnung nicht anders bestimmt, mit Zugang der Rechnung fällig. Der Rechnungsbetrag wird nach Fälligkeit über die im Benutzerkonto hinterlegte Zahlungsart verbucht.

5. (Vorübergehende) Sperrung der Mer Germany Zugangsmedien

5.1. Mer Germany ist berechtigt, die an den Kunden ausgegebenen Mer Germany Zugangsmedien vorübergehend zu sperren, wenn der begründete Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung der Mer Germany Zugangsmedien besteht. In diesen Fällen wird Mer Germany den Kunden möglichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach erfolgter Sperrung über diese unterrichten.

5.2. Mer Germany ist zudem berechtigt, die an den Kunden ausgegebenen Mer Germany Zugangsmedien vorübergehend zu sperren, wenn der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung über einen Zeitraum von vier Wochen nicht nachkommt.

5.3. Stellt sich der Verdacht nach Ziffer 6.1 als unbegründet heraus oder befindet sich der Kunde nicht mehr im Verzug im Sinne von Ziffer 6.2, wird Mer Germany die Sperrung unverzüglich aufheben.

6. Weitere Pflichten des Kunden

6.1. Der Kunde ist verpflichtet, seine persönlichen Daten im Benutzerkonto zu hinterlegen und diese stets auf dem aktuellen Stand zu halten. Dies gilt insbesondere für die vom Kunden gewählten Zahlungsarten.

6.2. Der Kunde hat seine Login-Daten für die Nutzung der Mer Germany App geheim zu halten und vor dem unbefugten Gebrauch Dritter zu schützen.

7. Vertragsdauer und Kündigung

7.1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

7.2. Der Vertrag kann vom Kunden und von Mer Germany mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Mit Beendigung dieses Vertrages erlöschen die Ansprüche des Kunden auf Nutzung der Mer Germany Zugangsmedien.

7.3. Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund nach § 314 BGB bleibt für den Kunden und für Mer Germany unberührt.

7.4. Die Kündigung gleich aus welchem Grund bedarf der Textform.

8. Schlussbestimmungen

Mer Germany ist berechtigt, diesen Benutzerkontovertrag insgesamt mit all seinen Rechten und Pflichten ohne Zustimmung des Kunden an ein verbundenes Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG zu übertragen oder an dieses einzelne Rechte und Pflichten abzutreten.

Zur Abwicklung dieses Vertrages erhebt und verarbeitet Mer Germany personenbezogene Daten des Kunden unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes. Die Datenschutzerklärung von Mer Germany steht dem Kunden in der Mer Germany App und auf der Webseite unter Datenschutz zur Verfügung.

Allgemeine Service Informationen

Ihr Vertragspartner ist:
Mer Germany GmbH,
Taunusstraße 23,
80807 München, Deutschland
Geschäftsführer: Günter Fuhrmann, Otto Loserth
Registernummer: HRB 216 342 München
Amtsgericht München
USt. ID Nr: DE298490066
Hotline: 0800 24274363
E-Mail: info.de@mer.eco

Stand: 09.2023